Zuzug, Umzug, Wegzug

Ameldung in der Gemeinde Schellenberg

Beim Zuzug nach Schellenberg muss die Anmeldung bei der Gemeinde vollständig ausgefülllt und innert acht Tagen persönlich bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Bitte bringen Sie zudem einen Ausweis (Identitätskarte oder Reisepass) mit.

Ausländische Staatsangehörige, die aus einer anderen Liechtensteiner Gemeinde nach Schellenberg ziehen, müssen ihren Ausländerausweis mit bringen.

Ausländische Staatsangehörige, die aus dem Ausland nach Schellenberg zuziehen, müssen folgende Unterlagen mitbringen:

- Zusicherung vom Ausländeramt für eine Aufenthaltsbewilligung 
- Reisepass
- Passfoto
- Formular für Antrag um Ausstellung eines Ausweises vom Ausländeramt

Umzug in Schellenberg

Der Umzug innerhalb der Gemeinde muss bei der Gemeindeverwaltung innert acht Tagen gemeldet werden.

Wegzug in eine andere liechtensteinische Gemeinde - Abmeldung

Beim Wegzug in eine andere Liechtensteinische Gemeinde reicht es, wenn Sie sich bei der neuen Wohngemeinde anmelden. Eine Abmeldung in Schellenberg ist nicht nötig.

Wegzug ins Ausland

Beim Wegzug ins Ausland muss die Einwohnerkontrolle persönlich aufgesucht werden. Ausländische Staatsangehörigen müssen zudem den Ausländerausweis  am Schalter abgegeben.

Die Steuerkasse muss ebenfalls informiert werden, um die anfallenden Steuern korrekt abrechnen zu können.

Die Gemeinde Schellenberg verrechnet keine Gebühren für An-, Um- und Abmeldungen sowie für Adressänderungen.

 

 



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