Grabenräumung im Schellenberger Riet
14. Okt. 2026
Die Entwässerungsgräben müssen bis am Sonntag, 1. November 2026 ausgemäht und ausgeräumt werden. Grababschnitte welche der Öko-Bewirtschaftung unterliegen, dürfen erst nach dem 15. Oktober 2026 ausgemäht werden. Nach dem 6. November 2026 wird die Räumung durch die Gemeinde vorgenommen und der entstandene Aufwand den Besitzern in Rechnung gestellt.
Die Rietgräben im Naturschutzgebiet müssen nicht von den Anstössern geräumt werden. Diese Gräben werden vom Landesforstamt geräumt.
Freundliche Grüsse
Gemeinde Schellenberg
Martin Kaiser, Leiter Bauverwaltung
martin.kaiser@schellenberg.li
Die Rietgräben im Naturschutzgebiet müssen nicht von den Anstössern geräumt werden. Diese Gräben werden vom Landesforstamt geräumt.
Freundliche Grüsse
Gemeinde Schellenberg
Martin Kaiser, Leiter Bauverwaltung
martin.kaiser@schellenberg.li



