Kommissionen

Zweck der Bildung von Kommissionen

Der Zweck der Bildung von Kommissionen ist die Aufteilung der Gemeindeaufgaben auf einen weiten Kreis der Einwohnerschaft mit dem Ziel, eine umfassendere Meinungsfindung in Sachfragen zu erreichen – eine breitere demokratische Abstützung der Arbeit des Gemeinderates ermöglichen – die Gemeindebehörde von besonderen Aufgaben zu entlasten. Die Bildung von Kommissionen stützt sich u.a. auf das Gemeindegesetz in dem es heisst, dass der Gemeinderat neben den von Gesetzes wegen vorgeschriebenen Kommissionen auch weitere Kommissionen zur Besorgung von Aufgaben bestellen kann. Diese haben beratenden Charakter. 

Kommissionen und Arbeitsgruppen 2019 - 2023

Vom Volk gewählte Kommissionen

Geschäftsprüfungskommission

Pfarreirat

 Vom Gemeinderat bestellte Arbeitsgruppen

 

Kommissionsliste als PDF

 



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