Zweck der Bildung von Kommissionen
Der Zweck der Bildung von Kommissionen ist die Aufteilung der Gemeindeaufgaben auf einen weiten Kreis der Einwohnerschaft mit dem Ziel, eine umfassendere Meinungsfindung in Sachfragen zu erreichen – eine breitere demokratische Abstützung der Arbeit des Gemeinderates ermöglichen – die Gemeindebehörde von besonderen Aufgaben zu entlasten. Die Bildung von Kommissionen stützt sich u.a. auf das Gemeindegesetz in dem es heisst, dass der Gemeinderat neben den von Gesetzes wegen vorgeschriebenen Kommissionen auch weitere Kommissionen zur Besorgung von Aufgaben bestellen kann. Diese haben beratenden Charakter.
Kommissionen und Arbeitsgruppen 2019 - 2023
Vom Volk gewählte Kommissionen
Geschäftsprüfungskommission
Pfarreirat
- Gehrer Josef, Franz-Sales-Weg 9, Schellenberg (Vorsitz)
- Bargetze Ute, Dorf 49, Schellenberg (Mitglied)
- Büchel Annemarie, Rietle 1, Schellenberg (Mitglied)
- Goop Roswitha, Platta 1, Schellenberg (Mitglied)
- Goop Thomas, Platta 55, Schellenberg (Mitglied)
- Ritter Marianne, Kappeleweg 23, Schellenberg (Mitglied)
- Schreiber Manfred, Rankhag 10 (Mitglied)
- Wespel-Goop Irmgard, Platta 2, Schellenberg (Mitglied)
- Kaiser Christof, Dorf 49, Schellenberg (Mitglied von Amtes wegen)
Vom Gemeinderat bestellte Arbeitsgruppen
Kommissionsliste als PDF