Unterschriftsbeglaubigungen dürfen bei der Gemeindeverwaltung nur von den dazu bevollmächtigten Personen gemacht werden.
Das Unterschreiben eines Dokuments erfolgt bei der Gemeindeverwaltung im Beisein der bevollmächtigten Gemeindeangestellten.
Die Identität der Person, deren Unterschrift beglaubigt wird, erfolgt gegen Vorlage des Reisepasses oder der Identitätskarte.
Vorgehen
Grundsätzlich sind Unterschriftsbeglaubigungen während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung möglich. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Gebühren
Beglaubigung pro Unterschrift |
CHF 10.- |
Beglaubigung von Abschriften (Kopie), pro Seite |
CHF 4.- |
Zusatzgebühr für Hausbesuche |
CHF 100.- |
Die Beglaubigung bezieht sich nicht auf den Inhalt des Dokuments, sondern ausschliesslich auf die Echtheit der Unterschrift. Der bevollmächtigte Gemeindeangestellte prüft den Inhalt des Dokumentes NICHT.
Beglaubigungen können in allen Gemeindeverwaltungen, beim Landgericht und beim Amt für Justiz, Abteilung Grundbuch, gemacht werden.