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    • 01. Sept. 2026
      Mitteilungen
      01. Sept. 2026

      Einladung zum Besuch der Baustelle Schulzentrum Unterland II

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      Einladung zum Besuch der Baustelle Schulzentrum Unterland II

      01. Sept. 2026
      Das Schulzentrum Unterland II in Ruggell ist seit rund eineinhalb Jahren im Bau. Gerne laden wir Sie deshalb zu einem Rundgang über die Baustelle ein. 

      Wann: Montag, 21. September 2026, 16.30 - 18.00 Uhr

      Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, bitte achten Sie deswegen auf geeignete Kleidung und geeignetes Schuhwerk. 

      Parkplätze sind innerhalb der Baustelle vorhanden, aber nur beschränkt. Wir bitten Sie um eine Anmeldung per E-Mail an info.ssl@llv.li bis Donnerstag, 17. September 2026.

      Stabsstelle für staatliche Liegenschaften 
    • 01. Sept. 2026
      Mitteilungen
      01. Sept. 2026

      Aufhebung des absoluten Feuerverbotes im Freien Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt bestehen

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      Aufhebung des absoluten Feuerverbotes im Freien Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt bestehen

      01. Sept. 2026
      News-Bild

      Aufgrund der in den letzten Tagen gefallenen Niederschläge kann das absolute Feuerverbot im Freien in Liechtenstein per sofort aufgehoben werden. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt hingegen bis auf Weiteres bestehen.

      Die gefallenen Niederschläge lassen die Aufhebung des absoluten Feuerverbotes im Freien zu. Deshalb hat die Regierung auf Antrag des Amtes für Bevölkerungsschutz entschieden, das am 8. Juli 2026 erlassene absolute Feuerverbot per sofort aufzuheben.

      Da aufgrund der ausserordentlichen Trockenheit für eine Entspannung der Waldbrandgefahr ergiebigere Regenmengen erforderlich sind, bleibt das am 24. Juni 2026 erlassene Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe weiterhin bestehen. Es herrscht weiterhin eine grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Über eine Aufhebung dieses Verbotes kann erst nach weiteren, grösseren Niederschlägen befunden werden. Das Entzünden von offenem Feuer und das Rauchen im Wald und in Waldesnähe bleibt damit weiterhin bis auf Widerruf verboten. Grillstellen, auch fest eingerichtete, im Wald und in Waldesnähe (Abstand mindestens 50 Meter) dürfen nicht benützt werden. 

      Raucherwaren und glimmende Gegenstände dürfen nicht weggeworfen werden. Die Regierung bedankt sich für das dem absoluten Feuerverbot entgegengebrachte Verständnis.

      Informationen zur Waldbrandgefahr in Liechtenstein:
      * Aktuelle Gefahrenlage: www.waldbrandgefahr.ch,
      * Aktuelle Massnahmen: www.waldbrandgefahr.ch/de/aktuelle-massnahmen
      * www.alert.swiss
      * www.naturgefahren.ch
      * MeteoSwiss App

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